Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Begriffsdefinitionen
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Als Auftraggeber oder Kunde gilt eine Person, Organisation oder eine Firma, die dem Auftragnehmer (auch Vertragspartner genannt) einen Auftrag zur Realisation eines bestimmten Projektes bzw. einer Aufgabe / Dienstleistung erteilt.
(3) Verbraucher können Auftraggeber/Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein.
(4) Als Auftragnehmer wird der Vertragspartner genannt, der sich gegenüber dem Auftraggeber zur Erbringung von Leistungen verpflichtet (wir).
(5) Dritte sind Auftraggeber oder Kunde gem. Ziff 0.2. Im Falle von Auftragsvermittlung sind dies z.B. Recruiter, Personaldienstleister etc.
(6) Ganztägige Veranstaltung ist eine Trainingseinheit im Umfang von 8 Stunden.
(7) Sonstige Dienstleistung bezeichnet andere Dienst- und Beratungsleistung als Training, die vom Auftragnehmer erbracht wird.
(8) Time Sheets sind Leistungs -und Zeitnachweise.
(9) Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage
(10) Geschäftszeiten sind 09:00 – 17:00 Uhr an Arbeitstagen.
1. Geltungsbereich
(1) Diese "Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen" gelten sowohl für das vorliegende als auch für alle künftigen Geschäfte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Diesen Bedingungen entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sie gelten durch die Erteilung des Auftrages als ausgeschlossen, falls nicht etwas Gegenteiliges schriftlich bestätigt wird.
(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
- für die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages,
- für Auftragsarbeiten,
- für Beratungsleistungen, Dienstleistungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggeber Kenntnis erlangt wurde, aber die Leistung trotzdem an den Auftraggeber vorbehaltlos erbracht wurde.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuell gültige Fassung wird auf der Webseite https://www.projektkram.de/agb/ veröffentlicht.
2. Auftragserteilung, Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote, welche per Mail oder im Internet bereitgestellt sind, sind freibleibend und unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Auftraggeber. Ein an den Auftragnehmer gerichteter Auftrag - egal ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt – führt erst dann zu einem wirksamen Vertrag, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder prompt erfüllt.
Eine Auftragsbestätigung erteilt der Auftragnehmer gedruckt, gefaxt, telefonisch oder übermittelt diesen in elektronischer Form.
(2) Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese Bedingungen.
(3) Mündliche, fernmündliche, telegrafische oder durch vergleichbare Medien vermittelte Vereinbarungen sind nur rechtsgültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(4) Erhält der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen eine Auftragsbestätigung so haben wir das Angebot abgelehnt.
(5) Ausdrücklich wird auf das erweiterte Rücktrittsrecht für Konsumenten im Sinne der §§ 5a und 5e KSchG hingewiesen. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.
(6) Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, oder durch Übersendung der Rechnung, oder durch Entgegennahme bzw. Nutzung des Softwarepaketes oder durch sonstige Bewirkung der Leistung zustande. Die Installation der Software auf einem Rechner/Server des Auftraggebers steht einer Nutzung der Software gleich.
(7) Vom Auftragnehmer eingesetzte Vertreter oder Hilfskräfte werden ausschließlich für den Auftragnehmer und nicht für Auftraggeber tätig. Eingesetzte Hilfspersonen sind im Verhältnis des Beraters zum Auftraggeber Erfüllungsgehilfen des Beraters i. S. des § 278 BGB.
3. Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen eigenverant-wortlich, vollständig und auftragsgemäß nach den Grund-sätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung des jeweiligen Standes der Technik erbringen.
(2) Sämtliche Investitionen die nötig sind, um den Auftrag durchzuführen (Hardware, Software, Mitarbeiter etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Arbeitsmittel und Mitarbeiter einsetzen.
(3) Sofern der Auftragnehmer Subunternehmer beauftragen möchte, wird er vor deren Einsatz den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen.
4. Vergütung bei Dienstleistungen
(1) Vergütungen werden individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Dies gilt auch für Folgeaufträge.
(2) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer kann nur die von ihm tatsächlich erbrachte Leistung gemäß dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Bestellung abrechnen.
4.1 Bei Bestellungen von Dienstleistungen nach Aufwand
(1) Der in der Bestellung oder Auftragsbestätigung angege-bene Leistungsumfang ist stets der maximale Umfang. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf vollständige Erbringung dieses angegebenen Maximalumfangs besteht nicht. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer keine Abnahmegarantie.
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber monatlich bzw. nach Abschluss der Arbeiten eine ordnungsgemäße und nachprüfbare Rechnung unter Vorlage der Zeitnachweise (Time Sheets). Der Verrechnungssatz (Stunden- oder Tagesbasis oder Pauschale) sowie das Zahlungsziel wird im Rahmen der jeweiligen Bestellung bzw. dem jeweiligen Angebot vereinbart.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung zu stornieren. Das Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits im Rahmen der Bestellung erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt.
4.2 Beauftragung durch Dritte
(1) Erfolgt die Beauftragung durch Dritte gelten die Bestimmungen des Absatzes 4.1 analog.
(2) Bestimmungen, wonach der Auftragnehmer nach Beendigung des Auftrages weder direkt noch indirekt oder über andere Dritte (z. B. Recruiter, Personaldienstleister etc.) für den Kunden tätig werden darf, sind ausgeschlossen.
(3) Bestimmungen, wonach für einen Verstoß nach Ziff 4.2 Absatz 2 ein Schadensersatz fällig wird, sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Bestellung von Werken
(1) Die Vergütung für vereinbarte Werke ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung gemäß der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
5 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt und vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet.
(3) Der Auftraggeber wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihm festgestellten Mängel mitteilt.
(4) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle seine erforderlichen Mitwirkungen seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und unentgeltlich erbracht werden.
(2) Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
(3) Der Auftraggeber jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen Informationen versorgt. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
(4) Nach Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers ist dieser berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Unterlagen zurückgesendet. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.
7. Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle technischen und wirtschaftlichen Informationen, die sie aufgrund ihrer Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber erhält, geheim zu halten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob solche Informationen unmittelbar vom Auftraggeber oder von Dritten stammen. Entscheidend ist allein, dass der Auftraggeber die Informationen nur aufgrund einer Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber erhalten hat.
(2) Der Auftragnehmer geht in jedem Fall davon, dass der Auftraggeber im Besitz des Urheberrechts für die bereitgestellten und für die in Auftrag gegebenen Daten ist.
(3) Die Informationen dürfen weder mündlich, schriftlich, noch in Form von Zeichnungen, Muster oder digitalen Daten an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Auftragnehmer erteilt dafür dem Auftragnehmer eine schriftliche Ermächtigung.
(4) Dem Auftragnehmer überlassene Unterlagen und Muster dürfen nicht – auch nicht zum eigenen Gebrauch – kopiert werden.
(5) Die Übertragung von Daten (Dateien etc.) vom Auftraggeber zum Auftragnehmer erfolgt ausschließlich über eine eigens dafür eingerichtete Datenplattform per SSL-Verschlüsselung.
(6) Die Daten können projektweise abgelegt werden.
(7) Für Daten, welche per E-Mail übermittelt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung, weder für die Übertragungssicherheit noch für die gesicherte Speicherung.
8. Nutzungsrecht - Kaufsoftware und Freeware
8.1 Kaufsoftware aus Eigenentwicklung
(1) Der Auftraggeber erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software nur auf einem Computer einzusetzen (Einzellizenz), es sei denn, er erwirbt eine Netzwerklizenz. Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (z. B. Festplatte) installiert ist.
(2) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.
(3) Der genaue Umfang der Rechte und Pflichten aus der Überlassung des Nutzungsrechtes ist in der mit dem Auftraggeber getroffenen Lizenzvereinbarung niedergelegt, die Bestandteil jedes Vertrages ist.
8.2. Freeware - GNU General Public License
Von mir entwickelte Freeware wird ausschließlich unter der GNU General Public License in
der Version 3 vom 29. Juni 2007 vertrieben.
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Den Originaltext dieser Lizenz finden Sie im Internet unter
"http://www.gnu.org/licenses/gpl.html" oder auf unserem Shop unter der Rubrik
"Weitere Informationen".
Die deutsche Übersetzung dieser Lizenz können Sie unter
"http://www.gnu.de/documents/gpl-3.0.de.html"
einsehen.
8.3 Software von Drittanbietern
(1) Für Software von Drittanbietern gelten die Lizenz- und Nutzungsbestimmungen dieser Hersteller.
9. Softwareänderungen, Änderungen am Layout, Farben etc.
(1) Geringfügige Abweichungen in Funktion und Layout sind uns gestattet; sie berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
10. Lieferung, Lieferfristen
(1) Die Leistungserbringung erfolgt in Deutschland
- bei Softwareentwicklung ab Lager Augsburg auf Gefahr des Empfängers. Erfolgt der Versand per Download erfolgt dieser vom Server des Anbieters auf Gefahr des Empfängers.
- Bei Dienstleistungen erfolgt die Leistungserbringung am Standort des Auftraggebers.
(2) Versand
Sind in der Auftragsbestätigung keine bestimmten Weisungen des Auftraggebers für den Versand bestätigt, so versenden wir nach unserem Ermessen und ohne Haftung für die Art der Verfrachtung.
(3) Porto- und Verpackungsspesen werden, auch bei frachtfreier Lieferung, dem Auftraggeber zu Selbstkosten berechnet.
(4) Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung des Rechnungsbetrages auf unserem Geschäftskonto maßgeblich.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Ist der Auftraggeber Unternehmer ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(7) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gegenüber einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB 5 % und gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Notenbank (ab 01.01.2009 beträgt der Zins 1,62 %) zu fordern.
Ist es möglich einen größeren Verzugsschaden infolge einer Inanspruchnahme von Bankkredit zu höheren Konditionen nachzuweisen, wird dieser geltend gemacht.
(8) Angaben über Lieferfristen sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Wird die Lieferung durch Umstände, die nicht verschuldet oder nicht zu vertreten sind, im Besonderen durch Nichteinhaltung der Termine seitens Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder gleichartige Ereignisse verzögert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers wegen Lieferverzuges erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von vier Wochen bei Inlands- und sechs Wochen bei Auslandsware zulässig. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit stets ausgeschlossen.
(9) Der Auftraggeber kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Diese gelten als einzelnes Geschäft im Sinne dieser Bedingungen.
11. Gewährleistung
11.1 Gewährleistung für Werkverträge
Die Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
11.2 Mängelhaftung und Schadenersatz für Kaufsoftware aus Eigenentwicklung
(1) Die Entwicklung der Software erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die
Software ist unter anerkannten Regeln der Programmierung hergestellt worden.
Wir sind uns jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, fehlerfreie Software herzustellen die unter allen möglichen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Es wird insoweit nur eine in den zugehörigen Produktinformationen zutreffende Beschreibung und die dort aufgeführte Einsatzfähigkeit gewährleistet. Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den individuellen Anforderungen des Auftraggebers genügt.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den 478, 479 BGB bleibt unberührt Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Nummer 7.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
(7) Beanstandungen erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche schriftlich erfolgen; für die Rechtzeitigkeit gilt die Postaufgabe. Die genannte Frist läuft bei Bahnversand vom Eintreffen der Lieferung auf der Bahnstation, sonst vom Eintreffen beim Empfänger.
(8) Nach Ablauf von sechs Monaten ab dem vorhin genannten Zeitpunkt ist jede Mängelrüge ausgeschlossen.
(9) Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(10) Eine Haftung, dass die gelieferte Ware, für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind schriftlich Vertragsinhalt geworden, wird nicht übernommen.
(11) Gewährleistungsverpflichtungen erfolgen nach Wahl des Auftragnehmers, entweder durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch entsprechende Preisminderung.
(12) Wegen beanstandeter Mängel zurückgesandte Software wird nur angenommen, wenn dem Rückversand vorher schriftlich zugestimmt wurde. Verursachen unberechtigte Mängelrügen Nachprüfungen, so hat der Auftraggeber die damit verbundene Kosten der Prüfung zu ersetzen.
(13) Für Freeware gelten die Regelungen der GPL-Version 3 unter Punkt 3.2
(14) Gewährleistungsverpflichtungen sind für Auftragsarbeiten, welche vom Auftraggeber abgenommen sind, ausgeschlossen.
13. Haftung für Schäden
(1) Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzforderung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Quellcodes der Software haben wir keinen Einfluss mehr auf den Einsatz und Integrität der von uns entwickelten Software. Mit dem Erwerb des Quellcodes erlöschen sämtliche Ansprüche gegen uns. Der Support durch uns wird eingestellt.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber für die Wartung der Software verantwortlich. Schäden, gleich welcher Art, gehen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Quellcodes zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Für Freeware gelten die Regelungen der GPL-Version 3 unter Punkt 3.2
14 Preise, Rechnungstellung, Verzugszinsen, Aufrechnung
(1) Alle Preise und Gebühren gelten in Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rech-nungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer einverstanden.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe geltend zu machen.
(4) Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurück-behaltungsrechtes durch den Auftraggeber gegen fällige Rechnungsbeträge für erbrachte Leistungen ist nur zulässig, sofern die zugrunde liegenden Ansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder der Gegenanspruch mit der in Rechnung gestellten Leistung im Zusammenhang steht. Die gerichtliche Geltendmachung vorgenannter Ansprüche steht dem Auftragnehmer frei.
(5) Zahlungen durch Lastschrifteinzug wird abgelehnt.
(6) Zahlungen gegen Scheck oder Wechsel werden nicht akzeptiert.
(7) Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert.
15 Schutzrechte
(1) Es gilt das Urhebergesetz (UrhG) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(2) Für den Fall einer Auftragsvermittlung durch Dritte, verbleiben sämtliche Rechte, beim Auftragnehmer.
(3) Regelungen (in AGB’s oder in Verträgen), wonach die Schutzrechte oder Eigentumsrechte nach UrhG auf den Auftraggeber oder Dritten übergehen, werden abgelehnt.
15.1 Einsatz eigener Software, Vorlagen, Werkzeuge oder Methoden
(1) Jedweder Einsatz eigener Software, Vorlage, Werkzeuge oder Methoden verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und gehen nicht und auch nicht automatisch an den Auftraggeber oder Dritte über.
(2) Bedingungen des Auftraggebers oder des Dritten, wonach diese in das Eigentum des Auftraggebers oder des Dritten übergehen, werden abgelehnt.
(3) Bedingungen des Auftraggebers oder des Dritten, wonach die Übertragung des Eigentums an den Auftraggeber oder eines Dritten unentgeltlich übergeht, werden abgelehnt.
16 Eigentumsvorbehalt / Verbraucher
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Auftraggeber bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Produkten bestehenden Rechte hinzuweisen.
(3) Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen nur so weit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter verändert werden sollen.
17 Eigentumsvorbehalt / Unternehmer
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Auftraggeber bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Produkten bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Auftraggeber, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(3) Der Auftraggeber tritt uns für den Fall der Weiterveränderung / Weitervermietung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Auftraggeber zur Sicherheit ab.
(4) Bei einer Weiterverarbeitung, Umbildung oder Verbindung (mit einer anderen Sache) der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Auftraggebers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher so steht bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
18.1 Widerrufsrecht
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Der Tag der Erfüllung der o.g. Bedingungen zählt bei der Berechnung des Fristbeginns nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Reiner Schindler, Schoppershofstraße 10, 90489 Nürnberg.
18.2 Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
projektkram
Reiner Schindler
Schoppershofstraße 10
90489 Nürnberg
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
__________________
Name des/der Verbraucher(s)
_________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________Datum__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
18.3 Widerrufsfolgen
(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
(2) Paketversandfähige Sachen sind auf eigene Gefahr zurückzusenden.
(3) Der Auftraggeber hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
(4) Die Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Auftragnehmer mit dessen Empfang.
(5) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Auftraggeberspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich Individualsoftware nach Auftraggeberspezifikation sowie Installationsleistungen oder Lieferung von Audio und Videoaufzeichnungen und kostenlose Freeware.
Auch ein bereits entsiegelter Softwaredatenträger oder Öffnung verschweißter Verpackung des Softwaredatenträgers ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen hiervon sind Konzepte oder Spezifikationen (fachlich, technisch) oder sonst für den Auftraggeber auftragsspezifisch erstellte Dokumente.
Diese sind ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(6) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung gem. § 357 Abs. 3 BGB zu leisten, sofern die Nutzung über die reine Prüfung hinausgeht. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
(7) Diese Einschränkung gilt nicht für Waren, die auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt werden, soweit diese mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionstüchtigkeit wieder getrennt werden können.
19. Preise für Software (Download)
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern Staffelpreise vereinbart sind, gelten diese nur bei gleichzeitiger Bestellung, für die die Lieferung erfolgt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur an eine einzige Lieferadresse.
20. Vergütung für Individualsoftware oder Dienstleistungen
(1) Vergütungen werden individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Dies gilt auch für Folgeaufträge.
21. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Rechtswahl
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Nürnberg. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Aus diesem Vertrag und/oder Geschäftsvorfall ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz, soweit sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt.
22. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
